Informationen Partner und Siegel
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Internet-Provider ist nachstehend kurz als Auftragnehmer bezeichnet, der
Kunde nachstehend als Auftraggeber.
1. Der Inhaber und Registrant einer Domain verzichtet im voraus auf eventuelle
Schadensersatzforderungen, gleich aus welchem Grund, gegenüber VeriSign, NSI,
ICANN, De-NIC, sowie dem Auftragnehmer.
Zwischen Anmeldung und Registrierung einer Domain besteht eine Risikozeitspanne
von mehreren Stunden. Dies kann sich in seltenen Einzelfällen auf mehrere Tage
ausdehnen. In dieser Zeit besteht die Gefahr, dass eine Parallelregistrierung
zuvorkommt. Gleiches gilt für die Aktualität der Abfragedatenbank. Der
Auftragnehmer übernimmt keine Anmeldegarantie und Haftung. Es wird keine
Garantie für die erfolgreiche Registrierung übernommen, nur für den
erfolgreichen Versuch, bzw. die erfolgreiche Recherche. Einige Whois-Server sind
nicht laufend aktuell, bzw. einige Anmeldesysteme versenden die Domainanmeldung
erst bei Zahlungseingang und/oder bei Überprüfung der Postzustellung durch
nochmalige Bestätigung des Auftraggebers im Kundencenter. Bei hundertprozentiger
Registrierung sind die Gebühren fällig.
2. Die Vergaberichtlinien des DE-NIC (einsehbar unter http://www.denic.de /
Deutsche Domainvergabestelle) sind zwingend einzuhalten.
3. Der Domaininhaber ist stets von allen in Zusammenhang mit seiner Domain
stehenden Veränderungen zu informieren, die schriftliche Genehmigung des
Domaininhabers ist einzuholen. Dies ist insbesondere bei KK-Anträgen zu
berücksichtigen, da beim Providerwechsel wesentliche Veränderungen bezüglich
Firmenausfallrisiko, technischen Support, Nameserver-Stabilität und
Bereitschaftsdienst möglich sind. Sog. Massen- oder Sammel-KKs sind wegen der
erhöhten Fehlergefahr und mangelnder Überprüfungsmöglichkeiten ausgeschlossen.
4. KK Anträge (Konnektivitätskoordination / Providerwechsel) können durch Late
Ack = Verspätete Zustimmung durchgeführt werden. Ein KK Antrag muss also nur
einmal gestellt werden. Jedes mehrfache Stellen eines KK Antrages ist sinnlos,
verursacht Kosten und muss weiterberechnet werden. Für jeden Providerwechsel,
welcher vom Auftragnehmer weg führt, werden EURO 18,-- Bearbeitungs- und
Vertragabstandsgebühr fällig, wenn diese KK ohne Zustimmung des jeweiligen
Domaininhabers erfolgt.
4.1. Wichtige Hinweise zum Provider-Wechsel (KK), Redirect, u.s.w.
Der Auftraggeber ist für die ordnungsgemäße Durchführung eines KK selbst
verantwortlich. Unter www.provider-wechsel.de kann der Auftraggeber stets den
Bearbeitungsstand seines KK beobachten und Verzögerungen und deren Ursache
erkennen. Da es sich um ein gemischt manuell/automatisches Verfahren handelt,
sind gewisse Vorkehrungen einzuhalten um größere Verzögerungen auszuschließen.
Reklamationen bezüglich KK sind per Einschreiben an die Geschäftsleitung zu
senden, von da ab ist mit einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von 10
Tagen zu rechnen. Die übliche Bearbeitungszeit liegt zwischen 14 Tagen und 4
Wochen, kann jedoch nicht garantiert werden.
Beim KK ist zu beachten, dass gewisse Formvorschriften und
Identifikationsmöglichkeiten (siehe www.provider-wechsel.de) einzuhalten sind.
Die gleichen Formvorschriften gelten für die Änderungen von Nameservereinträgen,
sowie die Veränderungen von Weiterleitungen (Redirect). Auch hier sind die
Vorschriften unter www.provider-wechsel.de einzuhalten, bzw. diese
Formulierungsvorschläge zu verwenden. Falls der Auftraggeber eigene
Formulierungen verwendet, haftet er für Missverständnisse und
Interpretationsfehler, sowie den Folgen daraus.
Bei Providerwechsel ist es wichtig, dass zuerst der KK gestellt und anschließend
die Zustimmung erfolgt. Zustimmungsaufträge ohne KK können nicht zugeordnet
werden und sind somit wirkungslos. Es ist nicht zumutbar bei der Bearbeitung
alte Auftragsstapel des Domaininhabers durchzuarbeiten. Entscheidend ist die
Zustimmung des Domaininhabers, diese muss im Original vorliegen,
vertretungsweise Unterzeichnungen sind nicht rechtsgültig. Der Auftragnehmer hat
Anspruch auf Originalformulare, Aufträge per Fax, die in schlecht verwertbarem
Zustand eingehen kann der Auftragnehmer verwerfen. Zu einer Rückmeldung ist der
Auftragnehmer nicht verpflichtet, was bei schlechtleserlichen Aufträgen ohnehin
nicht möglich ist. Wichtig ist ebenfalls der Vermerk zu welchem DE-NIC Mitglied
der KK gehen soll, da sonst möglicherweise einem völlig falschen Parallelantrag
zugestimmt wird und die Domain in falsche Hände kommt.
5. Der Auftragnehmer kann bei wichtigen Zustellungen, wie z.B. KK Anträgen,
Schliessungsanträgen, Reklamationen etc. auf den Zustellungsnachweis per
Einschreiben bestehen, sollte der Verdacht bestehen, dass mit Zustimmungen per
Fax u. per e-Mail Missbrauch getrieben wird, bzw. unangemessene
Rechtssituationen konstruiert werden sollen.
6. Domainlöschungen, Accountschliessung, eMaillöschungen
Der Auftragnehmer ist berechtigt nach einer Frist von 30 Tagen nicht abgerufene
eMails vom Server zu löschen. Die Größe einer eMail darf die Größe von 15 MByte
nicht überschreiten.
Der Auftragnehmer ist berechtigt aus einem der nachstehenden Gründe einen
Account zu sperren oder eine Domain sofort zu schließen, Dekonnektierungen
vorzunehmen, fristlos zu kündigen und / oder einem KK stattzugeben, wenn
6.1. der Jahresbeitrag trotz Mahnung per e-Mail, Brief oder Telefax ohne
Zahlungseingang bleibt. Es handelt sich um eine Bringschuld, d. h. für die
ordnungsgemäße Zuordnung der Zahlung ist der Auftraggeber haftbar. Auf jedem
Zahlungsbeleg ist die Kundennummer und die Rechnungsnummer zu vermerken, für
falsche Angaben haftet der Auftraggeber. Sollten bei größeren Bestellmengen von
Domains- und Webspaceaccounts einzelne Zahlungen erfolgt sein, so ist der
Auftragnehmer dennoch zur Sperrung oder zur Rückgabe der Domains an das De-NIC
berechtigt. Es ist dem Auftragnehmer nicht möglich und auch nicht zumutbar zu
ermitteln, welche Zahlung im Einzelfall für welchen Vorgang gedacht war. Die
Rechnungen sind grundsätzlich ohne Abzug bei Erhalt zahlbar, die
Zahlungsabwicklung erfolgt über das Abbuchungsverfahren für Lastschriften. Die
Aufrechnung und der Einbehalt ist nur mit gerichtlich festgestellten und
Angeklagten Forderungen möglich. Jede Rechnung beinhaltet in der Anlage eine
Auflistung der einzelnen kostenpflichtigen Vorgänge. Ein Einbehalt des gesamten
Rechnungsbetrag wegen Unklarheit einzelner Posten ist unzulässig. Bei
Reklamationen muss ebenso jeder einzelne Posten schriftlich innerhalb von 14
Tagen nach Rechnungserhalt reklamiert werden. Ansonsten erlischt ein
Rückzahlungsanspruch.
6.2. der Auftraggeber trotz Versuch des Anschreibens oder Anrufens nicht
reagiert oder nicht erreichbar ist. Das gleiche gilt bei Falschangaben oder
nicht oder nicht mehr zutreffenden Angaben in der Description oder beim Admin C,
bei der Angabe von ausländischen Adressen oder bei der Verwendung von
Pseudonymen oder nicht existierenden Firmennamen.
6.3. markenrechtliche, wettbewerbsrechtliche und schadensersatzrechtliche oder
sonstige Streitigkeiten anstehen. Der Auftragnehmer kann hier in eigenem
Ermessen die Schließung entscheiden, wenn der Auftraggeber oder dessen Provider
seine Rufnummer nicht angibt oder aktualisiert, oder nicht erreichbar ist.
6.4. in irgend einer Form Missbrauch betrieben oder gegen die guten Sitten
verstoßen wird , sowie pornografische, nationalsozialistische, rassistische oder
sonstige illegale Inhalte angeboten werden.
6.5. durch eine weit überdurchschnittliche Belastung des Accounts entgegen der
Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhöhte Kosten verursacht
werden.
6.6. der Verdacht auf betrügerische Handlungen besteht.
6.7. die Gefahr von Gebührniss- bzw. Zahlungsausfällen besteht.
6.8. der Vertragspartner nicht rechtsfähig ist, d.h. das Alter von 18 Jahren
noch nicht vollendet hat, und keine Handlungsvollmacht vom Vormund oder
Erziehungsberechtigten beim Vertragsabschluß bzw. bei der Beantragung vorgelegen
hat. In diesem Fall ist der Auftragnehmer darüber hinaus berechtigt, die
Leistungserbringung rückwirkend abzulehnen und das Vertragsverhältnis
rückwirkend zu annullieren. Dies gilt für alle Fälle des Verschweigens der
Rechtsfähigkeit.
6.9. ein Missbrauch bereits in Einzelfällen in der Form zu erkennen ist, dass
Markennamen von Dritten registriert werden und zwar nicht in dessen Auftrag und
auf deren Namen, sondern auf Namen und Inhaber, die mit dem betreffenden Marken
oder Firmennamen gar nichts zu tun haben. In diesem Fall ist der Auftragnehmer
berechtigt die gesamte Vertragsbeziehung fristlos zu kündigen, alle Accounts und
Server zu sperren und die betroffenen deutschen und internationalen Domais an
die Inhaber zurückzugeben. Die Domaingebühr ist trotzdem vom Auftraggeber zu
entrichten. Bei Gebührnissausfall ist der Auftragnehmer berechtigt die
Registrierkosten vom neuen Domaininhaber zu verlangen. Durch diese Maßnahme
sollen Erpressungsversuche, welche das Internet häufig in Misskredit gebracht
haben, verhindert werden. Strafrechtliche Schritte sind in der Regel trotzdem
einzuleiten.
7. Domainreklamationen, Webspacereklamationen, Schriftform.
Wenn ein Auftraggeber mehrere Accounts u. Domains beauftragt hat, so müssen
diese auch jeweils einzeln schriftlich u. nachweislich per Einschreiben /
Rückschein zu Händen der Geschäftsleitung in der gemäß der AGB´s
vorgeschriebenen Verjährungs- bzw. Einspruchsfrist bei Fehlern oder
Unzufriedenheit reklamiert werden. Die Reklamation befreit nicht von der Zahlung
des Jahresbeitrages. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Reklamation bis zum
Eingang der Zahlung zurückzustellen. Eine Reklamationsbearbeitung im Einzelfall
ist als Teil des Auftrages zu verstehen. Bei Mehrfachregistrierungen sind
einzelne Reklamationen keinesfalls dazu zu verwenden, größere Gesamtrechnungen
unbezahlt zu lassen. In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, die nicht
bezahlten Accounts incl. Domains zu löschen, wodurch der Zahlungsanspruch des
Auftragnehmers erhalten bleibt.
7.1. Im Falle der Nichtzahlung auch nur von Teilbeträgen durch den Provider oder
der Gefahr von Zahlungsausfällen sowie bei Nichteinhalten von Zahlungszusagen
ist der Auftragnehmer berechtigt alle Acounts zu sperren und auch alle
Leistungen zu verweigern. Dazu gehört auch z.B. die zur Durchführung von KK`s un
Closes erforderlichen Dienstleistung, wie Identitätsrecherchen, Überprüfung der
Durchführungsdokumente, etc. Ferner ist der Auftragnehmer berechtigt direkten
Kontakt mit dem Domaininhaber (Description-Eintrag), dem Admin-C
(Bevollmächtigter) und dem Tech -C(Technischer Kontakt) aufzunehmen. Alle drei
vorstehend erwähnten Personen haften für die Bezahlung der Domaingebühren, nicht
jedoch für Server und Webspacegebühren. Der Provider ist verpflichtet den
Domaininhaber sowie den Bevollmächtigten über diesen Umstand aufzuklären. Durch
die Registrierung von Domains bestätigt der Auftraggeber den Domaininhaber sowie
den Bevollmächtigten über diesen Umstand aufgeklärt zu haben, sowie dass beide
damit einverstanden waren. Sollte dies nicht der Fall sein hat eine
Registrierung zu unterbleiben.
7.2. Sollte der Auftragnehmer von drohender Zahlungsunfähigkeit oder von
früheren Zahlungsausfällen des Auftraggebers Kenntnis erlangen ist der
Auftragnehmer berechtigt Vorkasse in Höhe des zu erwartenden Monatsumsatzes zu
verlangen und bei Nichtzahlung eine Verweigerung aller Leistungen nach
zweitägiger Fristsetzung bis zum Zahlungseingang vorzunehmen.
8. Alle Schadensersatzforderungen beschränken sich auf die Höhe des zehnfachen
Jahresbeitrages. Schadensersatz ist nur bei grobem Vorsatz möglich. Der
Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Folgen eventueller
Rechtsstreitigkeiten frei.
9. Der Auftraggeber wird als Admin C, der Auftragnehmer wird als Tech C
eingetragen, wenn nichts anderes vereinbart ist. Bei automatischen
Beantragungsverfahren werden einheitliche vom Auftragnehmer zur Verfügung
gestellte Ripe Handles eingetragen. Die Veröffentlichung der Daten der
Nutzungsberechtigten bei Ripe ist zwingend vorgeschrieben. Bei vollautomatischen
Bearbeitungsverfahren ist der Auftragnehmer berechtigt, sich selbst vorab in
Description und in die Ripe Handels einzutragen. Nach Abschluss der
Registrierung oder nach Zahlungseingang erfolgt die Umschreibung auf den
Auftraggeber. Falls keine Registrationshandles zur Verfügung stehen, ist der
Auftragnehmer berechtigt selbst Handles bei den jeweiligen Organisationen (z.B.
Ripe, Core, ICANN, u.s.w.) im Namen des Auftraggebers zu beantragen.
10.1 Vertragsbeendigung Domain
Nach Vertragsbeendigung ist es dem Auftraggeber freigestellt, die dem
Vertragsverhältnis zugeordneten Domainnamen zu löschen, auch wenn ein vom Kunden
abweichender Nutzungsberechtigter benannt wurde. Sollte der Auftraggeber nach
Vertragsende die Weitergabe an einen anderen Anbieter wünschen, so wird der
Auftragnehmer unverzüglich die notwendige Freigabe erteilen, sofern alle
vertragsgemäßen Entgelte bezahlt wurden! Der Auftragnehmer ist bei Schließung
einer Domain berechtigt, diese auf eigene Kosten zu übernehmen.
10.2 Vertragsbeendigung Serverhostig, Webspace
Nach Vertragsbeendigung (Kündigung) des Serververtrages, oder des
Shard-Hosting-Webaccounts werden die Daten des betreffenden Kunden noch 4 Wochen
zwischengespeichert. Danach werden alle Daten gelöscht. Der Kunde ist selbst
verpflichtet stets für entsprechende doppelte Datensicherung zu sorgen, sofern
nichts anderes im Hauptvertrag vereinbart ist.
10.3 Auftragserteilung bei Löschung und KK-Anträgen
Aufträge bei Löschungen und KK-Anträgen sind stets per Original vorzulegen. Die
Auftragserteilung ist eindeutig und klar in der Form zu wählen, wie die
Musterbeispiele für Close (Löschung) und KK (Providerwechsel) unter
www.provider-wechsel.de aufgeführt sind. Sollte der Auftraggeber von sich aus
von der Vorschrift der Originalübermittlung oder der Verwendung der empfohlenen
Formulierungen abweichen, haftet der Auftraggeber für eventuelle
Übermittlungsfehler per Fax etc. oder Schäden welche aus Missverständnissen in
Formulierungen entstehen.
Der Auftragnehmer ist in vorstehenden Fällen von jeglichen
Schadensersatzansprüchen freizustellen. Für die Erteilung des Auftrages beim
Auftragnehmer ist im Falle der Strittigkeit der Auftraggeber beweispflichtig.
11. Die Fälligkeit aller in Rechnung gestellter Beträge ist bei
Rechnungsstellung im Zweifel 10 Tage, es sei denn auf dem Rechnungsformular ist
eine andere Zahlungsfrist angegeben. Wesentlicher Vertragsteil ist die
Zahlungsabwicklung im Abbuchungsverfahren für Lastschriften (Nr.4). Sollte dies
verweigert werden, hat der Auftragnehmer einen fristlosen Kündigungsgrund und
das Recht zur Dekonnektierung registrierter Domains. Gleiches gilt im Falle von
Lastschriftrückgaben. Die Rechnungsstellung wird per E-Mail vereinbart. Bei
postalischer Rechnungsstellung auf Wunsch des Kunden werden EURO 1,85 Porto- und
Bearbeitungsgebühr berechnet.
12. Im Falle der Nichtzahlung oder Nichterreichbarkeit des Auftraggebers ist der
Auftragnehmer alternativ zur Schließung der Domain auch berechtigt eine Rückgabe
zum zuständigen NIC per "hold" zu veranlassen. Die angemessene Frist für Close
und Hold ist 7 Tage nach Androhung der Leistungsverweigerung. Die Verweigerung
der Leistung durch den Auftragnehmer entbindet den Auftraggeber nicht von seinen
Zahlungsverpflichtungen.
12.1 Bei internationalen Domains können Providerwechsel und Schließungen erst
nach Ablauf der im Voraus bezahlten und gebuchten Vertragslaufzeit erfolgen.
Durch die grundsätzliche Vorauszahlungspflicht bei ausländischen Domains und
anderer Vergaberichtlinien steht im Gegensatz zu der Handhabung bei den .de-Domains
das Nutzungsrecht im Falle der Nichtbegleichung dem Bezahler zu. Auf den
Eigentumsvorbehalt, sowie das Dekonnektierungsrecht wird speziell nochmals
hingewiesen.
13. Es ist darauf zu achten, dass bei allen Handlungen, die über automatisch
bereitgestellte Robotsysteme stets ein schriftlicher Auftrag des Admin C
(Auftraggebers) vorliegt. Der Auftragnehmer reicht Kopien der Aufträge auf
Anforderung ein, bei Identifikations-Problemen z. B. bei KK Anträgen
(Providerwechsel) kann der Auftragnehmer auf die Vorlage von Originalen
bestehen.
14. Bei Scheitern von Domainumstellungen versucht der Auftragnehmer mehrfach die
Umstellung zu realisieren. Sollte wegen Ablehnung durch den anderen Provider die
Domainübergabe scheitern, sind dennoch die vereinbarten Zahlungen zu leisten
.Der Auftraggeber ist also stets verpflichtet, die zur Ummeldung geforderte
Erklärung bei den betroffenen DE- NIC Mitgliedern und auch beim Scheitern beim
DE- NIC vorzulegen.
15. Kostenlose Leistungen, wie z.B. Nutzung von Nameservern kann nicht zu
Schadenersatz führen.
16. Jede registrierte Domain muss innerhalb von 4 Wochen konnektiert werden,
sonst erfolgt die Löschung. Die Verantwortung und Kontrolle diesbezüglich hat
der Anmelder. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet die Nameserver
bereitzustellen. Beim Abschalten der Nameserver ist der Auftragnehmer
verpflichtet eine 10 Tagesfrist einzuhalten.
17. Bei Erhöhung der Domain -, Webspace- oder Technik Einkaufspreise ist der
Auftragnehmer einmal pro Jahr zur Preiserhöhung berechtigt. Erhöhen sich die
Preise um mehr als 20% der Vorjahreszahlung hat der Auftraggeber ein
Kündigungsrecht. Der Auftragnehmer ist berechtigt Rechnungen und Mahnungen per
E- Mail oder Telefax zu übermitteln.
18. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, die Kündigungsfrist
beträgt 4 Wochen. Die Bezahlung erfolgt im Abbuchungsverfahren für
Lastschriften, jeweils für 12 Monate im Voraus.
Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen, so verlängert sich der Vertrag jeweils
um die vereinbarte Zeit oder Mindestlaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von vier Wochen zum jeweiligen Ablauf der bestimmten Zeit oder Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird.
Bei einer Kündigung durch den Auftraggeber innerhalb des laufenden Jahres besteht wegen der geringen Beträge
keine Rückerstattungspflicht des Jahresbeitrages und der Setupgebühr. Bei
multidomainfähigen Accounts wird aus EDV-technischen und organisatorischen
Gründen der Auftragnehmer als Tech-C (technischer Kontakt) eingetragen. Pro
Account ist ein Admin-C (administrativer Kontakt) Eintrag möglich.
19. Bei automatisierten Hosting- und Domain-Registrierungssystemen, ist der
Auftraggeber stets im Kundencenter als Inhaber vermerkt und als solcher der
Rechnungsempfänger und im vollem Umfang verfügungsberechtigt. Alle zu der Domain
gehörenden Einträge können dadurch beliebig vom Auftraggeber geändert werden,
wodurch die Möglichkeit einer Anonymisierung gegeben ist. Wir verweisen hiermit
auf die Pflicht zur Einhaltung der Registrierungsbestimmungen. Das Passwort zum
Kundencenter ist stets geheim zu halten, für Missbräuche und Veränderung von
Einträgen und Daten im Kundencenter ist der Auftraggeber haftbar.
Allgemein gültige Bestimmungen
20. Der Auftragnehmer hat ein fristloses Kündigungsrecht, wenn der Auftraggeber
Informationen verbreitet, die gegen die guten Sitten und geltendes Recht
verstoßen. Gleiches gilt für den Fall, dass erotische Publikationen oder
Downloadinhalte angeboten werden, oder Traffic-Volumen verursacht werden, die
das dreifache des Durchschnitts von 1000 vergleichbaren Webhostingkunden
benötigen. Im letzteren Fall ist der Auftragnehmer berechtigt Überbuchungen /
Trafficbegrenzungen durchzuführen und eine Berechnung des Traffic in der
Größenordnung von EURO 0,29 / Gbyte an den Auftragnehmer vorzunehmen. Bei
Konkurs, Firmenauflösung, Zahlungsausfall trotz mehrfacher Anmahnung und
Nichterreichbarkeit können Endkunden des Resellers direkt angerufen und betreut
werden.
21. Sollte der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen für mehr als zwei
Monate nicht nachkommen, so hat der Auftragnehmer ein fristloses
Kündigungsrecht. Der Auftragnehmer ist ohne weitere Vorankündigung berechtigt,
Server, Nameserver, Standleitungen und E-Mail-Dienste zu sperren, sowie Domains
zu schließen. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur
mit rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zu. Der Leistungsumfang ergibt
sich aus den Kundeninformationen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
relevant waren. Im Falle der fristlosen Kündigung aus vorstehendem
Nichtzahlungsgrund ist der Auftragnehmer berechtigt, die betroffenen Domains zu
schließen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber trotz dreimaligen Anschreibens
nicht auffindbar ist.
21.1 Bei Doppel- oder Überzahlung des Kunden erfolgt eine Gutschrifterteilung
zur Anrechnung auf spätere Rechnungen. (Auftragserweiterungen, Folgejahr, etc.).
Bitte vermeiden Sie derartige Fehler im Eigeninteresse, da das System keine
Rückzahlungen vorsieht.
22. Monatsbeträge unter EURO 200,- werden aus verwaltungstechnischen Gründen für
12 Monatsbeiträge im Voraus berechnet, Beiträge unter EURO 400.- quartalsweise.
Hardwarelieferungen werden nach Erbringung der Leistung oder unmittelbar vor
Lieferung eingezogen.
23. Bereitgestellte Tools und Programme sind urheberrechtlich geschützt und
werden nur für die Dauer der Vertragslaufzeit zur Verfügung gestellt. Auf
kostenlos bereitgestellte Zusatzleistungen besteht kein Reklamations- und
Anspruchsrecht, ebenso kein Recht zur Einbehaltung von Beträgen, die dem
Auftragnehmer zustehen.
24. Der Auftragnehmer behält sich vor, Inhalte die das Regelbetriebsverhalten
oder die Sicherheit der Server beeinträchtigen könnten, grundsätzlich zu sperren
oder deren Betrieb zu unterbinden. Dies gilt insbesondere für CGI Module
außerhalb der vorhanden Programm Bibliothek. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass
für Teilnehmer im Internet die Möglichkeit besteht von der Übermittlung
unverschlüsselter Daten Kenntnis zu erlangen. Der Auftraggeber geht das Risiko
ein.
25. Bei höherer Gewalt ist der Auftragnehmer nicht zur Leistungserbringung
verpflichtet. Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt Ausfallzeiten zu berechnen.
Eventueller Schadenersatz ist auf die Höhe der Ausfallzeit beschränkt.
Aufrechnung oder Einbehalt von Monatspauschalen ist nur mit gerichtlich
festgestellten Forderungen möglich. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt
kostenlose Leistungen, wie z.B. kostenlose Software-Bereitstellung zu
reklamieren. Im Falle von Konkurs oder nicht Erreichbarkeit eines
Partnerproviders über mehrer Monate hinweg, ist der Auftragnehmer zur Vermeidung
der Dekonnektierung berechtigt, die betroffenen Kunden weiter zu hosten.
26. Die in den AGB erwähnten Mitteilungen sowie alle im Zusammenhang mit dem
sonstigen Geschäftsverlauf erforderlichen Mitteilungen stellt der Auftragnehmer
u.a. im Internet unter http://www.a-g-b.de zur Einsicht und zum Download zur
Verfügung. Zusätzlich erfolgt die Benachrichtigung per e-Mail.
27. Mitteilungen gelten mit dem Eingang und der auf dieser Adresse hergestellten
Verfügbarkeit als zugestellt, ungeachtet des Datums, an dem der Auftraggeber die
Nachricht tatsächlich abruft. Der Name dieser E-Mail Adresse und Download-URL
kann zur Sicherstellung der Kommunikation nicht geändert werden. Änderungen der
allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Auftragnehmer mindestens 4 Wochen
vor Inkrafttreten gemäß dem im vorstehenden Punkt 27 beschriebenen Procedere
mitgeteilt. Aufgrund der hohen Innovationsgeschwindigkeit im Internet- und
Multimediabereich (Internetjahr = 6Jahre) sowie der dadurch laufend
erforderlichen Anpassungen und Änderungen könnte sich eine Anpassung der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen als erforderlich erweisen. Der Auftragnehmer
ist deshalb berechtigt, diesen Erfordernissen nachzukommen und Änderungen im
Einzelfall vorzunehmen. Die Verfahrensweise ist wie vorstehend beschrieben.
28. Sollten derartigen Änderungen nicht innerhalb eines Monats ab Zustellung
nicht widersprochen werden, gelten diese als angenommen. Vertragsänderungen,
Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes
bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis
gilt auch für den Verzicht auf die Formerfordernis.
29. Der Auftragnehmer ist berechtigt zur Leistungserbringung im Zuge des
technischen Fortschritts auch neuere bzw. andere Technologien, Verfahren,
Systeme und Standards zu verwenden, sofern dem Auftragnehmer keine Nachteile
entstehen. Der Vertrag kann an Dritte weitergegeben werden, sofern dem
Auftraggeber daraus kein Nachteil entsteht, der Verkauf von einzelnen
Geschäftsbereichen oder ein Gesellschafterwechsel begründen kein
Sonderkündigungsrecht. Im Falle von Firmenverkauf, einer Firmenverlagerung oder
Outsourcing (Auftragsvergabe) auch ins Ausland ist der Auftragnehmer berechtigt
Rechte und Pflichten der Aufträge mit dem Auftraggeber an Dritte weiterzugeben.
Selbstverständlich muss die Leistungserbringung in der bisherigen Form
uneingeschränkt weiter gewährleistet sein. Sollten Teile des Vertrages ungültig
sein oder werden, bleibt der übrige Vertrag in Kraft. Die unwirksam gewordenen
Vertragteile sind durch Bestimmungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck
der unwirksamen Passagen entsprechen. Gleiches gilt für Vertragslücken. Der
Gerichtsstand ist Regensburg.
30. Der Auftraggeber ist für alle Kosten und Folgen von unzulässig angemeldeten
Domains selbst haftbar. Dies gilt für alle Folgen aus marken- u.
wettbewerbsrechtlichen Verstößen, genauso wie aus sonstigen Rechtsverletzungen.
In gleicher Weise haftet der Auftraggeber für den Missbrauch seines
Teilnehmeraccounts und die Weitergabe von Zugangskennungen u. Passwörtern.
31. Der Auftraggeber erkennt an, dass der Auftragnehmer Telekomunikation- und
Internetdienstleister gemäß dem gültigen Internetstandart RFC 1591 ist und gemäß
§5 TDG (Teledienstgesetz,
Geltung ab 01.03.2007) für Inhalte und Nutzerverstöße nicht haftet.
32. Fehler, die durch technische Mängel des Auftragnehmers entstehen, sowie
Reklamationen jeder Art, sind innerhalb von 2 Tagen nach Kenntniserhalt per
Einschreiben/Rückschreiben an die Adresse der Geschäftsleitung anzuzeigen.
Korrespondenz mit anderen Mitarbeitern, Supportcenter, etc. kann wegen des
immensen Aufkommens an Schriftverkehr nicht berücksichtigt werden. E-Mails sind
im Zweifelsfall schwer nachvollziehbar und können als Reklamationsgrundlage
nicht anerkannt werden. Ansonsten erlischt jede Haftung des Auftragnehmers. Die
endgültige Verjährung entsteht drei Monate nach Entstehen eines
reklamationsbedürftigen Vorgangs. Bei Differenzen und Unklarheiten im
Bestellverfahren kann der Auftragnehmer die Bezahlung stets als Willensbekundung
des Auftraggebers werten.
33. Der Auftragnehmer garantiert bei allen Leistungen, wie Domains, Nameserver,
Robotersysteme, Standleitungen und Server, die in Deutschland übliche
Verfügbarkeit von 98 %. Es wird versucht durch die ständige Personalbereitschaft
Fehler und Probleme grundsätzlich innerhalb weniger Minuten zu beseitigen, der
Auftraggeber ist jedoch zur Meldung verpflichtet. Der Auftraggeber hat Kenntnis
von den Risiken vollautomatisierter Registrierungsverfahren und der Gefahr von
Missbrauch in Bezug auf seinen Nutzerzugang.
34. Der Auftraggeber hat Kenntnis, dass nach jedem KK Antrag (intern &
extern) ein Update veranlasst werden muss. Bei Tools oder automatisierten
Scripten für die Beantragung oder Veränderung von Domaininhalten, RIPE handles
ist der Auftraggeber zur Überprüfung aller domainbezogenen Daten verpflichtet.
Fehleintragungen sind innerhalb von zwei Tagen schriftlich nachweislich zu
reklamieren. Für Fehleintragungen ist der Auftraggeber haftbar.
35. Der Auftraggeber versichert, dass die Anmeldung seiner Domains, ebenso die
Veröffentlichung der Inhalte keine Verstöße gegen geltendes Recht, insbesondere
gegen Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht darstellen. Der
Auftragnehmer ist bei Kenntniserhalt von Verstößen berechtigt die entsprechenden
Domains nebst Inhalten der Webseiten ohne Ankündigung fristlos zu löschen.
36. Sollte der Trafficbedarf den durchschnittlichen Verbrauch aller Nutzer um
mehr als das 3fache übersteigen ist der Auftragnehmer berechtigt die überhöhten
Kosten durch Werbeeinbindungen auf den Seiten des Auftraggebers auszugleichen.
Die Werbeeinblendungen darf der Auftragnehmer selbst vornehmen. Sollte der
Auftraggeber diesbezüglich nicht mitwirken und sich weigern ist der
Auftragnehmer berechtigt den betreffenden Nutzeraccount fristlos zu löschen.
37. Wenn beim Einstellen von Servern und Anschließen von Standleitungen keine
gesonderten Verträge gefertigt werden, gelten die allgemeinen
Geschäftsbedingungen, die sich im wesentlichen an den branchenüblichen
Gepflogenheiten orientieren. Der Vertrag beginnt mit dem Zeitpunkt der
Anlieferung des Servers, die Vertragsmindestlaufzeit ist 12 Monate. Die
Verlängerung ist jeweils wieder für 12 Monate, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf
schriftlich gekündigt wird. Der Preis pro Server ist dem OnlineShop zu erfragen,
die Einrichtungsgebühr ebenso. Serverhousing ist nicht möglich. Der Preis für
den Traffic ist EURO 0,29 incl. MwSt. für jedes angefangene GByte. Der
Auftragnehmer ist bei mehreren Servern berechtigt den Traffic gemeinsam zu
zählen. Bei Unklarheiten und Differenzen wird der Gesamttraffic durch die Anzahl
der Rechner ungeachtet der Laufzeiten und spezifischen Gegebenheiten ermittelt.
38. Zur Realisierung der Datensicherung stellt der Auftragnehmer auf Anforderung
des Auftraggebers Speicherplatz zur Verfügung. Die entsprechende
Datenübertragung wird vom Kunden entweder automatisiert oder per Hand
initialisiert. Der Zeitpunkt dafür und die Zeitabstände bestimmt der
Auftraggeber, der auch die ordnungsgemäße Kontrolle der Datenüberspielung
übernimmt. Eine Verantwortung diesbezüglich obliegt keinesfalls dem
Auftragnehmer. Anderweitige Vereinbarungen sind ungültig. Mündliche Zusagen in
jeder Hinsicht sind unwirksam und gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch
die Geschäftsführung. Schriftliche Zusagen von Sachbearbeitern oder
Schriftverkehr mit Mitarbeitern der Firma erlangen nur Gültigkeit, wenn eine
ordnungsgemäß von beiden Vertragsteilen unterzeichnete Vertragsform zugrunde
liegt, jeweils unterzeichnet von der Geschäftsleitung. Bis zum Zustandekommen
einer derartigen Vertragsform gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Werden im Kundenauftrag Computer und/oder sonstige Elektronikteile und/oder
Zubehör beschafft, so reicht der Auftragnehmer die Einkaufspreise ohne
Preisaufschlag weiter. Der Auftraggeber zahlt alle diesbezüglichen Auslagen des
Auftragnehmers innerhalb von 10 Tagen nach Vorlage der Rechnungskopie. Der
Auftraggeber übernimmt alle Kosten aus diesen Beschaffungsarbeiten und stellt
den Auftragnehmer aus allen Verpflichtungen und Nachteilen aus dieser
Beschaffung frei. Im Falle einer fristlosen Kündigung durch den Auftraggeber,
sei es gerechtfertigt oder ungerechtfertigt, so wird in beiden Fällen sofort der
gesamte Betrag für die Restvertragslaufzeit fällig. Eine Rückzahlung von
Teilbeträgen kann erst nach gerichtlicher Feststellung der Gerechtfertigkeit der
fristlosen Kündigung erfolgen. Hintergrund dieser Regelung ist, dass fristlose
Kündigung in der Regel in dieser Branche nicht durchsetzbar sind.
Wiederholung Punkt 29
Sollten Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein oder werden,
bleibt der übrige Teil in Kraft. Die unwirksam gewordenen Vertragsteile sind
durch Bestimmungen zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der
unwirksamen Passagen entsprechen. Gleiches gilt für Vertragslücken. Der
Gerichtsstand ist Wiesbaden.

